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Beförderungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Beförderungsbedingungen gelten für sämtliche Beförderungsleistungen der Graz Sightseeing Tours Schmacher. Mit dem Erwerb eines Fahrscheins oder dem Betreten des Fahrzeugs erkennt der Fahrgast diese Beförderungsbedingungen an.
2. Fahrscheine
- Fahrscheine sind vor Fahrtantritt zu erwerben.
- Der Fahrschein ist während der gesamten Fahrt aufzubewahren und auf Verlangen dem Fahrpersonal vorzuweisen.
- Ein Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises besteht nur nach Maßgabe dieser Beförderungsbedingungen.
2a. Stornierung und Rückerstattung bei Online-Buchungen
Bei Online-Buchungen kann der bereits entrichtete Fahrpreis nach Prüfung des Einzelfalls ganz oder teilweise rückerstattet werden.
Eine vollständige Rückerstattung des Fahrpreises kann insbesondere in folgenden Fällen erfolgen:
- Die gebuchte Fahrt kann aus betrieblichen, technischen, behördlichen oder sonstigen Gründen seitens des Unternehmens nicht durchgeführt werden.
- Die Durchführung der Fahrt ist aufgrund von Veranstaltungen, behördlichen Sperren oder sonstigen Einschränkungen auf der vorgesehenen Fahrstrecke nicht oder nur wesentlich eingeschränkt möglich.
- Beim Fahrgast liegt ein nachweisbarer akuter und unvorhersehbarer Verhinderungsgrund vor (z. B. Krankheit, Unfall oder vergleichbare außergewöhnliche Umstände).
Die Entscheidung über eine Rückerstattung erfolgt nach Prüfung des jeweiligen Sachverhalts durch das Unternehmen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, Ansprüche auf Ersatz von Folgekosten, Reise- oder Unterkunftskosten sowie entgangenem Gewinn, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
3. Anspruch auf Beförderung
- Die Beförderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Sitzplatzkapazitäten.
- Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur, soweit gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen und betriebliche Erfordernisse nicht entgegenstehen.
- Kinder sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beaufsichtigen.
- Kindergruppen mit mehr als 10 Kindern werden nur befördert, wenn alle Kinder das 10. Lebensjahr vollendet haben.
- Für Kinder- und Schulgruppen sind mindestens zwei volljährige Begleitpersonen erforderlich.
- Pro Fahrzeug dürfen maximal 18 Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler einer Gruppe befördert werden.
- Das Unternehmen ist berechtigt, die Beförderung von Gruppen abzulehnen oder abzubrechen, wenn die Sicherheit des Fahrbetriebs, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder die ordnungsgemäße Durchführung der Fahrt gefährdet erscheint.
Überbuchungen: Sollte es trotz sorgfältiger Planung zu einer Überbuchung kommen und eine Beförderung zum gebuchten Zeitpunkt nicht möglich sein, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, Ersatz von Folgekosten oder sonstige Entschädigungen, soweit gesetzlich zulässig. Dem betroffenen Fahrgast wird nach Verfügbarkeit ein Platz auf der nächstmöglichen Rundfahrt reserviert. Eine Rückerstattung des bereits bezahlten Fahrpreises erfolgt in diesem Fall nicht.
4. Ausschluss von der Beförderung
Von der Beförderung können insbesondere Personen ausgeschlossen werden, die:
- die Sicherheit des Fahrbetriebs gefährden,
- andere Fahrgäste belästigen oder gefährden,
- den Anweisungen des Fahrpersonals nicht Folge leisten,
- unter erheblichem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen,
- Gegenstände mitführen, die Personen gefährden oder beschädigen können.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises.
5. Verhalten der Fahrgäste
- Den Anweisungen des Fahrpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
- Sicherheitsvorrichtungen dürfen nicht beeinträchtigt oder missbräuchlich verwendet werden.
- Das Hinauslehnen aus dem Fahrzeug sowie jedes Verhalten, das die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährdet, ist untersagt.
- Für Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten eines Fahrgastes verursacht werden, haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6. Fahrplan, Streckenführung und Betriebsstörungen
- Fahrzeiten, Streckenführung und Haltepunkte können insbesondere aufgrund von Verkehrsaufkommen, Baustellen, Veranstaltungen, behördlichen Anordnungen, Witterungsverhältnissen, technischen Gebrechen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen geändert werden.
- Aus solchen Änderungen entstehen keine Schadenersatzansprüche, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
7. Gepäck und mitgeführte Gegenstände
- Handgepäck darf mitgeführt werden, sofern dadurch die Sicherheit des Fahrbetriebs und anderer Fahrgäste nicht beeinträchtigt wird.
- Der Fahrgast hat seine mitgeführten Gegenstände selbst zu beaufsichtigen und sicher zu verwahren.
8. Haftung
- Die Haftung des Unternehmens richtet sich ausschließlich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
- Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgeführten oder im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenständen übernehmen wir keinerlei Haftung.
- Eine Haftung für Verspätungen, Fahrtausfälle oder Streckenänderungen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
10. Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
- Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Beförderungsvertrag ist Gmunden, Österreich, soweit gesetzlich zulässig.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2026